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    Unternehmenskunden

    Obligatorische Unfallversicherung (UVG) – finanziell gut abgesichert

    Als Arbeitgeber versichern Sie Ihre Mitarbeitenden von Gesetzes wegen gegen Berufs- und Nichtbetriebsunfälle sowie Berufskrankheiten.

    Optimal versichert bei Unfällen

    Ob im Spital, in der Gastronomie oder im Büro - Unfälle und Krankheiten können auch Ihre Arbeitnehmenden treffen. Die obligatorische Unfallversicherung (UVG) von Visana entspricht allen gesetzlichen Anforderungen und deckt u.a. die zentralen Leistungsbereiche Heilungs- und Lohnausfallkosten.

    Unfallversicherung (UVG)

    Unfallmeldung

    Jetzt Unfall online melden

    Wer ist obligatorisch unfallversichert?

    Alle Arbeitnehmenden in der Schweiz sind obligatorisch mit einer Unfallversicherung abgesichert. Als Arbeitnehmende gelten Personen, die im Sinne der AHV einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit nachgehen. 

     

    Wer ist nicht obligatorisch unfallversichert?

    Selbstständigerwerbende sowie Hausfrauen und Hausmänner sind nicht obligatorisch unfallversichert. Insbesondere bei Selbstständigerwerbenden wird der Abschluss einer Unfallversicherung empfohlen, um sich gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten zu schützen. Eine weitere Ausnahme bilden Bundesangestellte beim Militär, die direkt der Militärversicherung unterstellt sind. 

    Wann haben Versicherte Anspruch auf Leistungen der Unfallversicherung?

    Versicherte haben bei Berufsunfällen, Nichtberufsunfällen und Berufskrankheiten Anspruch auf Leistungen der obligatorischen Unfallversicherung (UVG).  Gut zu Wissen: Arbeitnehmende, deren Arbeitszeit nicht mindestens acht Stunden pro Woche beträgt, sind ausschliesslich gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten, nicht aber gegen Nichtberufsunfälle versichert. 

    Wer bezahlt die Prämien für die obligatorische Versicherung?

    Als Arbeitgebende tragen Sie die Verantwortung für die Prämie der obligatorischen Versicherung gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten. Die Prämien für die Nichtberufsunfallversicherung gehen grundsätzlich zu Lasten der Arbeitnehmenden. Arbeitgebende ziehen diesen Anteil vom Lohn der Arbeitnehmenden ab.

    Beendigung Arbeitsverhältnis

    Die Versicherungsdeckung für Mitarbeitende endet mit dem 31. Tag nach dem Tag, an welchem der Anspruch auf mindestens den halben Lohn aufhört. Bei Visana kann eine erweiterte Unfalldeckung für maximal 6 Monate abgeschlossen werden (Abredeversicherung) oder die Meldung erfolgt mit sofortigem Unfalleinschluss an die Privatversicherung (Krankenkasse).

     

    • Auf einen Blick

      Mit der Unfallversicherung (UVG) sind Sie versichert bei:

      • Berufsunfällen
      • Nichtberufsunfällen (ab einem Arbeitspensum von 8 Stunden/Woche)
      • Berufskrankheiten
      • Ambulanten Behandlungen bei Unfall
      • Stationären Behandlungen in der allgemeinen Spitalabteilung
      • Lohnausfalldeckung von 80% ab dem 3. Tag bis zum UVG-Maximum

      Gut zu wissen

      Melden Sie uns Unfälle über unsere Online-Applikationen SunetOnline, SunetPlus oder Business Integra.

    • Im Detail

      Gut geschützt mit der Unfallversicherung (UVG)

      Das Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) verpflichtet Unternehmen, ihre Mitarbeitenden obligatorisch gegen die Folgen von Unfällen und Berufskrankheiten zu versichern. Die Unfallversicherung von Visana bietet allen Unternehmen, welche von Gesetzes wegen nicht obligatorisch durch die Suva versichert sind, die gesetzliche Unfallversicherung an.

      Zusätzlich sind folgende Leistungen abgedeckt:

      • Reise-, Transport- und Rettungskosten
      • Invaliden- und Hinterlassenenrente
      • Integritäts- und Hilflosenentschädigung 

       

    • Abrede­versicherung

      Abredeversicherung

      Geben Sie Ihre Arbeitsstelle auf oder beabsichtigen Sie, unbezahlten Urlaub zu beziehen? Mit dem Abschluss einer Abredeversicherung sichern Sie den Versicherungsschutz bei Nichtberufsunfällen.

      Weitere Informationen zur Abredeversicherung
    • Downloads

    Kontakt/Beratung

    Ergänzen Sie Deckungslücken in der obligatorischen Unfallversicherung

    Die UVG-Zusatzversicherung

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    • 031 357 91 11
      (während den Bürozeiten)
    • Bei Unfall
    • 0800 800 890
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